Privatgutachten / Schiedsgutachten


Fachliche und unparteiische Stellungnahmen und Gutachten

Auftraggeber von Privatgutachten sind z. B.:

  • Privatpersonen
  • Handel, Gewerbe, Behörden, Industrie
  • Versicherungen
  • Stadt, Kommunen, Land, Bund

Als Grundlage von Beurteilungen wird in der Regel eine Objektbesichtigung erforderlich mit Beweisaufnahme, Feststellung eventueller Abweichungen zwischen Soll- und Istzustand bzw. Schadenumfang. Optische, physikalische und chemische Prüfungen und Analysen bilden eine weitere Grundlage der Beurteilung. Die voraussichtlichen Gutachtenkosten können während der Ortsbesichtigung geschätzt werden. Oft kann schon während der Ortsbesichtigung eine Klärung der Fragen erreicht werden. Die Ausarbeitung eines Gutachtens kann bei Vorlage aller Informationen und Unterlagen zeitnah erfolgen, strukturiert, mit Darlegung von Istzustand, Sollzustand, Abweichungen, Ursachen, Verantwortlichkeiten und Kostenschätzungen.

 

Sonderform - Schiedsgutachten

Schiedsgutachten gelten im Gegensatz zu Gerichtsverfahren als eine Form der alternativen Streitbeilegungsmethoden, international als Form der Alternative Dispute Resolution (ADR) bekannt. Hierbei steht die Lösung des Konfikts als primäres Ziel im Vordergrund. Diese Form einer außergerichtlichen Konfliktbewältigung kann mithilfe eines Schiedsgutachtens zu einer schnellen und unkomplizierten Klärung von Streitfragen führen. Das Ergebnis aus dem Schiedsgutachten ist für die Auftraggeber bindend und kann eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich machen. Sie haben damit Rechtssicherkeit. Folglich macht ein Schiedsgutachten im Gegensatz zu Gerichtsverfahren oder Mediation mit dem Streitthema "kurzen Prozess". Daher ist es kaum verwunderlich, dass Streitparteien immer öfter einen ö.b.u.v. Sachverständigen mit der Erstattung eines Schiedsgutachtens beauftragen .

 

Vorteil

Keine langen und zährenden Schriftwechsel - keine Gerichtstermine - kurze Wartezeiten.

Stattdessen; kurzfristig Klarheit, minimierte Kosten sowie Rechtssicherheit.

 

Kosten

Die Kosten für ein Schiedsgutachten schätzt der Schiedsgutachter bei der Beauftragung. Damit sind die Aufwendungen für die Auftraggeber bereits im Vorfeld umrissen und, im Vergleich zu Gerichts- und Rechtsberatungskosten, absolut überschaubar .

 

Procedere

Schiedsgutachtenvereinbarung

Zunächst legen die lösungsorientierten Auftraggeber gemeinschaftlich und vertraglich fest, dass das Streitthema außergerichtlich durch ein Schiedsgutachten geklärt werden soll. Das Streitthema muss genau beschrieben, die Streitfragen dabei eindeutig definiert werden. Weiter enthält die Vereinbarung die Erklärung, dass die Auftraggeber sich dem Ergebnis aus dem Schiedsgutachten unterwerfen und daraus entstehende Rechte und Pflichten umsetzen.

 

In der Folge verständigen sich die Auftraggeber darauf, zur Klärung der definierten streitigen Sachverhalte einen namentlich benannten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen. Der Schiedsgutachter erhält von den Auftraggebern die Schiedsgutachtenvereinbarung und die Beauftragung als Basis für seine Leistungen und Ausarbeitung des Schiedsgutachtens.

 

Fordern Sie unter "Kontakt" ein Muster einer Schiedsgutachtenvereinbarung an.



Sachverständigenbüro Michael Kreuer

Eggweg 5, 86989 Steingaden (Postanschrift)

Weberstraße 21, 89165 Dietenheim (Betriebssitz)

 

Telefon: 08862 - 932 60 41

Telefax:  08862 - 932 60 42

Mobil:     0171    - 54 33 555

Mail:        mk@fliesensachverstaendiger.de

Web:      www.fliesenundsteingutachter.de