Bei Streitigkeiten in Bausachen, Personenschäden, etc. werden im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Zivilkammern
aller beauftragenden ordentlichen Gerichte Gutachten erstattet. Bundesweit.
Das betrifft in der Regel Streitfälle in Werkvertrags- und Baurechtsverfahren, die im Zivilprozess sowie auch im selbständigen Beweisverfahren verhandelt
werden.
Der Istzustand wird, unter Berücksichtigung der Anknüpfungstatsachen, als Befundtatsache festgestellt und dokumentiert. Abweichungen vom Sollzustand werden erfasst
und beurteilt. Der Zustand oder Wert einer Sache, Sachschäden oder Sachmängel, der Aufwand für die Beseitigung eines Sachschadens oder Sachmangels, die Ursache eines Personenschadens, z. B. bei Rutschunfällen, bilden oft den Inhalt von Gutachtenaufträgen.